Angaben gemäß § 5 TMG
Daniel Yaqub
Wilhelm Mittendorf Stieg 5D
21502 Geesthacht
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Daniel Yaqub
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Urheberrecht
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Quelle: Impressum Generator der Kanzlei Hasselbach
§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Daniel Yaqub, Wilhelm-Mittendorf-Stieg 5D, 21502
Geesthacht , nachstehend twentyfourpixel genannt, sind Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge,
Lieferungen und Leis- tungen, zwischen twentyfourpixel und deren Auftraggebern bzw. Lieferanten.
Mit Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Auftrages oder Annahme des Angebotes gelten diese
Bedingun- gen als angenommen. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich
getroffen werden.
§2 Kostenschätzungen, Kostenvoranschläge, Vertragsverhältnis
Alle Angebote von twentyfourpixel sind freibleibend und unverbindlich.
Kostenschätzungen und Kostenvoranschläge sind kostenlos und unverbindlich. Ein Vertragsverhältnis
zu den im Kostenvoranschlag genannten Konditionen besteht erst nach Auftragserteilung durch den
Auftraggeber.
Die im Kostenvoranschlag genannten Preise setzen voraus, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten
unverän- dert bleiben und vollständig sind.
Die Geltungsdauer des Kostenvoranschlages beträgt zwei Monate nach Erstellungsdatum.
Mündlich vereinbarte Sonderbedingungen, sowie Frist- und Terminabsprachen werden erst nach ihrer
schriftli- chen Bestätigung durch twentyfourpixel wirksam.
Kostenschätzungen können aufgrund der Unvollständigkeit der eingereichten Planungsunterlagen nur
zur preisli- chen Orientierung dienen. Vertragsverhältnisse basieren stets auf Kostenvoranschlägen.
§ 3 Urheberrechtliche Bestimmungen
1. Der Kunde erklärt, dass twentyfourpixel für die Durchführung des Auftrages nur Daten und
Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, für die er entsprechende Urheber- und Nutzungsrechte
besitzt. Der Kunde haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter
verletzt werden.
Der Kunde stellt twentyfourpixel von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen
Rechtsverletzung frei.
2. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der erstellten Arbeiten (nach §2 UrhG) stehen
twentyfourpixel zu.
3. Die Werke von twentyfourpixel dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten
Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck
des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht,
die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Kunde mit der vollständigen
Zahlung des vereinbarten Honorars.
4. Zwischenergebnisse, 3D Entwurfszeichnungen etc. erwerben keine Nutzungsrechte durch den
Auftraggeber. Sie dürfen ohne Zustimmung von twentyfourpixel nicht ausgeführt, verwertet oder an
Dritte weitergegeben werden. Wünscht der Auftraggeber, dass ihm Dateien und Daten der
Zwischenergebnisse zur Verfügung gestellt werden, ist dies textlich zu vereinbaren und gesondert zu
vergüten.
5. Werden Arbeiten von Twentyfourpixel in Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen, Broschüren oder
sonstigen Druckerzeugnissen veröffentlicht, ist twentyfourpixel als Bildautor zu nennen. Im Fall
einer Veröffentlichung ist außerdem ein kostenloses Belegexemplar zuzusenden.
6. Über den Umfang der Nutzung steht twentyfourpixel ein Auskunftsanspruch zu.
7. twentyfourpixel behält sich vor, die erstellten Visualisierungen zwecks Eigenwerbung zu
veröffentlichen. Weiterhin behält sich twentyfourpixel das Recht vor, die erstellten
Visualisierungen weiter zu bearbeiten oder zu verändern.
8. Im Übrigen gelten die Regelungen des ‘Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte’ der
BRD.
§ 4 Eigentum am 3D Datenmodell
1. Das Eigentumsrecht am 3D Datenmodell steht twentyfourpixel zu. twentyfourpixel überlässt dem
Vertrags- partner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung für die vereinbarte Nutzung das 3D
Datenmodell.
Ist dies der Fall, gilt die Nutzungsbewilligung gleichfalls nur im Umfang des Punktes 3.1. als
erteilt.
2. twentyfourpixel wird das 3D Datenmodell ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts
oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
§ 5 Verlust und Beschädigung
1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten 3D Datenmodellen
haftet twenty- fourpixel – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten
beschränkt. Jede Haftung ist auf die kostenlose Wiederholung des 3D Datenmodells (sofern und soweit
dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
2. Eine Valorisierung der genannten Beträge bleibt vorbehalten.
§ 6 Leistung und Gewährleistung
1. Alle twentyfourpixel übergebenen Daten werden streng vertraulich behandelt.
2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen
sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet twentyfourpixel nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit.
3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von
twentyfourpixel, wie z.B. Bereitstellung von termingerechten Daten.
4. Der Versand der Visualisierungen erfolgt auf digitalem Weg. Wünscht der Auftraggeber einen
Ausdruck und Versand der Visualisierungen auf dem Postweg, so wird dies getrennt berechnet.
Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
5. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter
Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß
erbracht.
6. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, steht dem Vertragspartner zwei
Verbesserungsansprüche durch twentyfourpixel zu. Dabei erfolgt die Lieferung des ersten und zweiten
Vorabzuges in niedriger Werkauflösung. Erst die Lieferung der dritten und letzten Version der
Visualisierung erfolgt in der vorher schriftlich vereinbarten, hohen Auflösung (dpi). Ist eine
Verbesserung unmöglich oder wird sie von twentyfourpixel abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein
Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet.
7. Wird eine Visualisierung nach Beauftragung zu einem Festpreis erstellt und ergibt sich, zum
Beispiel durch von Auftraggeber vorgenommene Änderung an den Ausgangsdaten, ein Mehraufwand für
twentyfourpixel, so wird dieser – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – zum gültigen
Stundentarif verrechnet.
8. Ein Anspruch auf Farbechtheit und Materialwirkung kann aufgrund der Variation von
Belichtungsverhältnissen und digitaler Bildbearbeitung nicht gewährleistet werden.
§ 7 Honorar
1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht twentyfourpixel ein Honorar nach dem
jeweiligen Arbeitsaufwand zu.2. Das Honorar steht auch dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch
Dritte abhängt. Auf das Auftragshonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.
3. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer
Abstand, steht twentyfourpixel mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller
tatsächlich angefal- lenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen sind
ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle
Nebenkosten zu bezahlen.
4. Das Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
§ 8 Zahlung
1. Die von twentyfourpixel gelegten Rechnungen sind längstens binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung zur
Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der
Übersendung (Postan- weisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit
Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen,
Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner
(Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche
geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.2. Im Fall des Verzugs gelten – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – Zinsen und
Zinseszinsen in der Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart.
Für Zwecke der Zinsenberech- nung ist für das jeweilige Kalenderjahr die am 2. Januar des
entsprechenden Jahres festgesetzte Bankrate für das gesamte Kalenderjahr maßgebend.
3. Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten
des Vertragspartners.
4. Soweit gelieferte Visualisierungen oder Animationen ins Eigentum des Vertragspartners übergehen,
geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz von twentyfourpixel.
2. Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere
als Personen- schäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im Übrigen ist
deutsches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.
3. Schad- und Klagloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende Bestimmungen des
KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) berührt nicht die
Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.
5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für auftragsgemäß hergestellte Visualisierungen
oder Anima- tionen sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der
angewendeten Technik.
6. Email-Korrespondenzen werden vom Auftraggeber als beweiskräftig anerkannt.
7. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand Januar 2014
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